Kostenübernahme
Seit 1967 (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und 1978 (Analytische Psychotherapie) sind die psychoanalytisch begründeten Verfahren für gesetzlich Versicherte anerkannt und fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung, weil nachgewiesen werden konnte, dass sie überzeugende Erfolge erzielen, Krankheitskosten senken und eine wirksame Prävention darstellen. 1978 kam die Verhaltenstherapie als anerkanntes Verfahren hinzu.
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auf Antrag, sofern der/die Psychotherapeut, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichentherapeut, entsprechend ausgebildet und zur Krankenkassenbehandlung zugelassen ist.
Psychotherapie ist beihilfeberechtigt und wird auch von den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Da es bei Privatversicherungen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, die teilweise erheblich von der Regelung der gesetztliche Kassen abweichen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Versicherung informieren.
Ich bin Ihnen gerne Ihnen behilflich, Erstattungen oder Kostenübernahmen in die Wege zu leiten. .